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BBV Nr. 12 vom Seite 31

Ausländische Vermögenstrusts

Besteuerung im deutschen Einkommen- und Erbschaftsteuerrecht

Anton-Rudolf Götzenberger

Was ist ein Trust?

Von einem Trust spricht man, wenn eine oder mehrere Personen – Settlor – Vermögen einer einzelnen natürlichen Person, mehreren Personen oder einer Gesellschaft –Trustee – zu formellem Eigentum übertragen und hierbei den Zweck verfolgen, das Vermögen in einer bestimmten Art und Weise und zu Gunsten bestimmter oder bestimmbarer Dritter – Begünstigte (Beneficiaries) – verwalten zu lassen.

Der Trust entstand ursprünglich in Anlehnung an die deutsche Salmannschaft. Der Salmann diente als Mittelsmann zur Weiterleitung von Vermögen an bestimmte Drittpersonen.

Trustkonzeption

Zur schriftlichen Dokumentierung der Errichtung eines Trusts schließt der Settlor mit dem Trustee einen Treuhandvertrag, der Bestandteile der gesetzlich geregelten Dienstleistung und der Geschäftsbesorgung enthält.

Inhalt der Geschäftsbesorgung bzw. Aufgabe des Trustee ist, die Sachwerte zu Gunsten der Begünstigten unter Berücksichtigung der Wünsche des Settlors zu verwalten. Die Begünstigten können als „Beneficiary in possession” am Trusteinkommen und am Trustvermögen berechtigt sein, oder entsprechend nur am Trusteinkommen oder Trustvermögen. Ist Letzteres der Fall, stel...

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