Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller), ihm für seine Klage gegen die Inanspruchnahme als Haftender für von der GmbH, deren Geschäftsführer er war, geschuldete Lohn- und Kirchensteuer ... Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren, mit dem angefochtenen Beschluß vom ... Juni 1996 wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt. Mit Urteil vom ... Juli 1996 wies es auch die Klage gegen den Haftungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung ab, nachdem es zuvor in der mündlichen Verhandlung vom ... Juli 1996 Beweis darüber erhoben hatte, in welcher Weise im Jahre ... die Geschäfte der GmbH geführt worden waren. Der Antragsteller hat gegen das Urteil Revision eingelegt, sie jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist begründet. Einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten Frist hat er trotz eines entsprechenden Hinweises der Geschäftsstelle des Senats nicht gestellt.
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 607 BFH/NV 1997 S. 607 Nr. -1 XAAAB-38228
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