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BFH Urteil v. - IX R 62/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr verstorbener Ehemann, dessen Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist, reichten ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 (Streitjahr) im September 1990 bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) ein; in der Anlage V hatten sie angegeben, die anteiligen Einkünfte aus der Beteiligung der Klägerin an einer -- unter Angabe der Steuernummer bezeichneten -- Grundstücksgemeinschaft seien noch nicht festgestellt. Nachdem der Bearbeiter bei dem FA im November 1990 den Eingabewertbogen unterzeichnet hatte, erging der unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellte Einkommensteuerbescheid 1989 am 23. Januar 1991; hierin wurden keine Einkünfte der Klägerin aus der ebenfalls bei dem FA steuerlich geführten, aus zwei Personen bestehenden Grundstücksgemeinschaft berücksichtigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 797
BFH/NV 1996 S. 797 Nr. 11
BAAAB-38124

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BFH, Urteil v. 26.03.1996 - IX R 62/93 -nv-

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