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Einkommensteuer; | Eigen- und Fremdnutzung bei Ferienwohnungen
Zur estl. Behandlung einer zeitweise leerstehenden und zeitweise vermieteten Ferienwohnung hat der ausführlich Stellung genommen. Insbes. wird auf die Aufteilung von Aufwendungen auf Zeiten der Eigen- und Fremdnutzung sowie auf die Abgrenzung der Zeiten der Eigen- und Fremdnutzung eingegangen. Als Zeiten der Eigennutzung sind grds. auch die Zeiträume zu behandeln, in denen die Wohnung zwar leer steht, aber vom Stpfl. jederzeit genutzt werden kann. Bei Eigenvermietung durch den Stpfl. sind die Zeiten des Leerstands ausnahmsweise nicht der Eigennutzung zuzurechnen, wenn der Stpfl. die Ferienwohnung im jeweiligen VZ weder selbst nutzt noch unentgeltlich überläßt, und er glaubhaft macht, während der Leerstandszeit die Vermietung beabsichtig...