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BFH Beschluss v. - IV R 70/95

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie beziehen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger hatte sich dienstlich mit wissenschaftlichen Arbeiten befaßt, die er zu veröffentlichen beabsichtigte. Mit dem Amt für ... schloß er am ... Januar/ ... Februar 1991 einen Vertrag, durch den dieses einen Teil der Rechte an den vom Kläger erstellten wissenschaftlichen Arbeiten für ein Entgelt in Höhe von ... DM (§ 4) erwarb (§ 1). U. a. war das Amt berechtigt, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu nutzen und sie ganz oder auszugsweise unter Nennung des Namens des Klägers zu veröffentlichen (§ 2). Auch der Kläger war berechtigt, die Arbeit für wissenschaftliche Zwecke zu verwerten und zu veröffentlichen (§ 5).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 115
BFH/NV 1997 S. 115 Nr. -1
MAAAB-38074

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BFH, Beschluss v. 15.07.1996 - IV R 70/95 -nv-

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