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BFH Beschluss v. - IV B 151/95

Mit Urteil vom 19. Juni 1995 wies das Finanzgericht (FG) die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen Ablehnung von Buchführungserleichterungen ab. Der Kläger beantragte daraufhin nachträgliche Ergänzungen des Urteils um eine seiner Ansicht nach zweifelsfreie Bezeichnung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) im Rubrum und um eine Auflistung aller in Bezug genommenen Akten und Schriftstücke mit Geschäftszeichen und Schreibdatum.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 770
BFH/NV 1996 S. 770 Nr. 10
HAAAB-38028

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BFH, Beschluss v. 23.04.1996 - IV B 151/95 -nv-

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