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BFH Urteil v. - II R 67/95

Am 29. Juni 1981 schloß die J-OHG, deren Rechtsnachfolger der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist, mit der A-GmbH einen notariell beurkundeten Vertrag, den die Vertragsschließenden als ... -Vertrag (Leasingvertrag) bezeichneten. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom selben Tag hatte die A-GmbH ein Grundstück zum Kaufpreis von ... DM erworben. In dem Leasingvertrag verpflichtete sich die OHG, die im Grundstückskaufvertrag vom selben Tag von der A-GmbH übernommenen Verpflichtungen gegen sich gelten zu lassen. Außerdem hatte die OHG unabhängig von der Nutzung des Objekts eine "Leasingrate" sowie weitere Leistungen zu erbringen. Während der Leasingdauer von 15 Jahren überließ die A-GmbH der OHG im Rahmen eines Mietverhältnisses das Grundstück zur uneingeschränkten Nutzung; diese sollte hinsichtlich des Grundstücks mit Abschluß des Leasingvertrages bis zum Ende der Leasingzeit wirtschaftliche Eigentümerin des Leasingobjekts sein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 441
BFH/NV 1997 S. 441 Nr. -1
CAAAB-37986

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BFH, Urteil v. 04.09.1996 - II R 67/95 -nv-

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