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BVerfG 11.11.1993 1 BvR 696/93
Mietrecht; | Eigenbedarfskündigung nach Erwerb einer Eigentumswohnung
Erwirbt ein Mieter nach längeren Zwistigkeiten mit seinem Vermieter, die schließlich in einer Räumungsklage gipfelten, eine ETW, um derartigen Problemen in Zukunft aus dem Weg zu gehen, und kündigt daher den jetzigen Mietern der ETW, so kann sein Eigenbedarf nicht pauschal mit der Begründung verneint werden, er habe in der Zwischenzeit erfolgreich die gegen ihn von seinem Vermieter erhobene Räumungsklage abgewehrt ().