Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als sog. Vertriebsfirma Inhaberin von Belieferungsrechten aus Sukzessivlieferverträgen mit Mitgliedern des A-Clubs. Diese sog. Ringmitglieder verpflichten sich zu einer regelmäßigen Mindestabnahme von Waren des A-Konzerns (insbesondere von Büchern und Schallplatten). In dieses System ist der A-Konzern über seine Verlagsgemeinschaft "in den Vertrieb eingeschaltet". Die Vertriebsfirmen schließen mit der Verlagsgemeinschaft Betreuungsverträge ab, nach denen die Verlagsgemeinschaft den Vertrieb im eigenen Namen durchführt. Neugeworbene Ringmitglieder treten im Außenverhältnis in vertragliche Beziehung nur zu der Verlagsgemeinschaft. Die von der Verlagsgemeinschaft geworbenen Kunden werden gegen Kostenerstattung den einzelnen Vertriebsfirmen zugeteilt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 133 BFH/NV 1996 S. 133 Nr. 2 ZAAAB-37799
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