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BFH Beschluss v. - VIII B 158/94

Die Kläger, Antragsteller, Beschwerdegegner und Anschlußbeschwerdeführer (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, legten in den Streitjahren 1988 bis 1990, vermittelt durch die Firma B- GmbH einen Gesamtbetrag von ... DM bei der Kapitalgesellschaft A-S.A. (Sitz in Panama, Verwaltung in Liechtenstein) an. Die Firma A beteiligte sich von Oktober 1986 bis Januar 1991 an spekulativen Börsengeschäften in den USA, überwiegend als Stillhalter bei Optionsgeschäften. Die von ihr in Werbeprospekten und Kontoauszügen an die Anleger ausgewiesenen hohen Renditen stimmten nicht mit der Wirklichkeit überein. Denn A hatte schon aufgrund des Kurssturzes vom 19. Oktober 1987 das gesamte, bis dahin eingezahlte Anlagekapital eingebüßt. Nach einer vorübergehenden Erholung in der ersten Hälfte des Jahres 1988 erwirtschaftete A von da an praktisch nur noch Verluste. Auszahlungen an die Anleger wurden überwiegend aus neuen Einlagen bestritten, bis 30. September 1990 in voller Höhe, bis 15. Januar 1991 nur noch teilweise. Ein Anfang 1991 gegen A eingeleitetes Konkursverfahren wurde 1993 mangels Masse eingestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 680
BFH/NV 1995 S. 680 Nr. 8
WAAAB-37508

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 16.03.1995 - VIII B 158/94 -nv-

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