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Sozialrecht; | Schadensersatzansprüche bei Beratungsfehlern durch das Arbeitsamt
Ein sozialrechtlicher Herstellungs-(= Schadensersatz-)anspruch gegen den Rentenversicherungsträger kann auch durch Beratungsfehler des Arbeitsamtes entstehen. Ein solcher Beratungsfehler liegt dann vor, wenn seitens des Arbeitsamtes versäumt wurde, einen Versicherten auf sich aufdrängende Nachteile im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest hinzuweisen. Dazu kann insbes. auch der Hinweis gehören, sich zur möglichen Sicherung von Ansprüchen bzw. Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung z. B. durch Zahlung freiwilliger Beiträge an den hierfür zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden ().