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Einkommensteuer | zur Berücksichtigung von Freiwilligendiensten in Israel nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG
Bis zum konnte ein freiwilliges soziales Jahr i. S. des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres nur in Deutschland und im europäischen Ausland geleistet werden (entgegen , EFG 2000, S. 383). Israel zählt nicht zum europäischen Ausland (entgegen FG Hannover, EFG 2000, S. 383). Freiwilligendienste in Israel fielen deshalb bis zum nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG in direkter Anwendung. Die Vorschrift ist bis zum auf Freiwilligendienste in Israel aber analog anwendbar (Sächs. (Kg), Rev. eingelegt [Az. des BFH: VIII R 29/04], EFG 2004, S. 1121).