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BFH Urteil v. - IX R 11/93

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -- eine KG -- verpachtete ab 1. Januar 1974 ihr Unternehmen an eine neu gegründete GmbH. Zum verpachteten Betriebsvermögen gehörte u. a. ein bebautes Grundstück. Mit Vertrag vom 1. Juli 1981 hoben die Klägerin und die GmbH den Pachtvertrag auf und schlossen eine neue Vereinbarung, nach der Pachtgegenstand nur noch das Betriebsgrundstück war. Das übrige Anlagevermögen verkaufte die Klägerin an die GmbH. In einem Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbarten die Vertragspartner 1983, daß neben dem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden das gesamte Unternehmen der Klägerin Pachtgegenstand sein solle.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 319
AAAAB-37323

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 27.06.1995 - IX R 11/93 -nv-

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