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BFH Urteil v. - IV R 72/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt Einkünfte als Zahnarzt aus selbständiger Arbeit, die er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Die Gewinne des Klägers enthalten auch Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Kassenzahnarzt. Diese setzen sich aus monatlichen Abschlagszahlungen sowie Restzahlungen für jeweils ein Quartal zusammen. Die monatlichen Abschlagszahlungen werden jeweils im Laufe des darauffolgenden Monats ausgezahlt. Nach Quartalsende reicht der Kläger seine Abrechnungen bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) ein. Diese berechnet die Anteile der angeschlossenen Zahnärzte an der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Gesamtvergütung und zahlt diese unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagszahlungen quartalsweise an die Kassenzahnärzte aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 209
BFH/NV 1996 S. 209 Nr. 3
HAAAB-37296

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BFH, Urteil v. 06.07.1995 - IV R 72/94 -nv-

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