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BFH Beschluss v. - IV B 115/94

Durch Beschluß vom 11. Juli 1994 wies das Finanzgericht (FG) den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Feststellungsbescheide 1983 bis 1987 zurück und legte der Vertreterin, der Beschwerdeführerin, mangels Vorlage einer Prozeßvollmacht die Kosten des Verfahrens auf.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1006
BFH/NV 1995 S. 1006 Nr. 11
HAAAB-37257

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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 20.03.1995 - IV B 115/94 -nv-

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