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BFH Urteil v. - II R 25/91

Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1 (Klägerin zu 1) ist Gesamtrechtsnachfolgerin der ehemaligen X Vennootschap onder Firma (VoF), einer im Jahre 1977 gegründeten offenen Handelsgesellschaft (OHG) niederländischen Rechts, die Sitz und Geschäftsleitung in den Niederlanden hatte. Gesellschafter der VoF waren die Klägerin zu 1 zu 99 v. H. und die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 2 (Klägerin zu 2) zu 1 v. H. Im Dezember 1982 erwarb die Klägerin zu 1 die Beteiligung der Klägerin zu 2 und trat dadurch in vollem Umfang die Gesamtrechtsnachfolge der VoF an. Das Aktivvermögen der VoF bestand zu den im Streitfall maßgebenden Bewertungsstichtagen im wesentlichen aus im Inland belegenem Grundbesitz, der an die Klägerin zu 1 verpachtet war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1046
BFH/NV 1995 S. 1046 Nr. 12
LAAAB-37179

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BFH, Urteil v. 15.03.1995 - II R 25/91 -nv-

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