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Einkommensteuer; | Einbringung eines Betriebs in Personengesellschaft (§§ 16, 34 EStG; § 24 UmwStG)
Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb in eine PersGes ein, gehören zum eingebrachten BV nach dem auch die WG, die zivilrechtlich im Eigentum des Einbringenden verbleiben, jedoch stl. dem BV der aufnehmenden PersGes zuzurechnen sind (Sonder-BV des Einbringenden). Für den anläßlich der Einbringung erzielten Gewinn steht dem Einbringenden die Vergünstigung nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1977 nur zu, wenn das eingebrachte BV einschließlich des Sonder-BV des Einbringenden mit dem Teilwert angesetzt wird (Anschl. an ,BStBl 1981 II 419).