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BFH Beschluss v. - I B 31/92

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhoben vor dem Finanzgericht (FG) eine Untätigkeitsklage gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) wegen Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1987. In der Sache anberaumte der Vorsitzende des zuständigen Senats des FG durch Verfügung vom 30. August 1991 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 2. Oktober 1991, 10.30 Uhr. Die Ladung wurde dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger am 4. September 1991 zugestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 140
BFH/NV 1996 S. 140 Nr. 2
VAAAB-37034

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BFH, Beschluss v. 13.06.1995 - I B 31/92 -nv-

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