Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) klagten vor dem Finanzgericht (FG) gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) wegen Einkommensteuer 1990. Mit Schriftsatz vom 17. März 1994 nahmen sie ihre Klage vom 6. Juli 1993 im Hinblick auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1993 I B 122/93 (BFHE 172, 483, BStBl II 1994, 155) zurück. Deshalb erließ die Berichterstatterin des FG als Einzelrichter am 22. März 1994 den Beschluß, daß das Verfahren gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingestellt wird. Dieser Beschluß wurde der Prozeßbevollmächtigten der Kläger zugesandt. Als Absendedatum ist in den FG-Akten der 26. Mai 1994 vermerkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 985 BFH/NV 1995 S. 985 Nr. 11 PAAAB-37010
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