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Bauwesen; | neue Heizungsanlagen-Verordnung
Die Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV) v. ist im BGBl I S. 613 bekanntgemacht worden und tritt am in Kraft. Die VO enthält im wesentlichen Anpassungen des bisherigen Anforderungsniveaus an den fortgeschrittenen Stand der Technik sowie erstmalig aufgenommene Bestimmungen, die den Austausch veralteter Anlagen beschleunigen sollen.