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Auslegung von Rechtsvorschriften, Willenserklärungen und Verträgen
I. Einleitung
Immer wieder müssen in der Rechtspraxis sprachliche Äußerungen – Willenserklärungen, Verträge, behördliche Anordnungen, Gesetze, Richtlinien usw. – ausgelegt werden. Nur in ganz eindeutigen Fällen kann eine Auslegung unterbleiben. Das ist der Fall, wenn es keinen vernünftigen Zweifel über den Sinn einer Vereinbarung oder einer Rechtsnorm geben kann. Die zunehmende Kompliziertheit des Rechts führt jedoch zu immer mehr Zweifelsfällen. Ziel der Auslegung ist die Erkenntnis des Sinns des jeweiligen Erklärungsgegenstands.
Die juristische Methodenlehre hält ein ganzes Arsenal von Mitteln vor, mit deren Hilfe eine sachgemäße Auslegung vorgenommen werden kann. Eine Rangfolge der Auslegungsmethoden lässt sich nur behutsam aufstellen. Der Interpret wird sich regelmäßig zunächst mit dem Wortlaut beschäftigen, sich dann aber – vor allem bei mehrdeutigen Texten – der Erforschung des „wahren” Sinns und Zwecks einer Regelung widmen.
II. Auslegung von Rechtsvorschriften
1. Der Wortlaut
Der Wortlaut ist das unmittelbarste Erkenntniskriterium zur Ermittlung des Sinns einer sprachlichen Erklärung (Zippelius, Juristische Methodenlehre, 8. Aufl. 2003...