OFD Nürnberg - S 7131 - 145/St 43

Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG;

Unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Abonnements an Mitarbeiter;
Kostenlose Abgabe von Kennziffern-Zeitschriften, berufsständischen Zeitschriften u.ä. Publikationen

1. Kostenlose oder verbilligte Abgabe von Abonnements an Mitarbeiter

Zeitschriftenverleger bieten ihren Mitarbeitern häufig verbilligte Zeitschriften-Abonnements an, für die lediglich ein Entgelt in Form von Zustellgebühren zu entrichten ist. Hierbei handelt es sich um entgeltliche Lieferungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist zu überprüfen, ob die gezahlte Zustellgebühr niedriger ist als die nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG anzusetzende Bemessungsgrundlage. Dabei ist die nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG anzusetzende Mindestbemessungsgrundlage nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH auf den marktüblichen Preis (= Abonnementspreis) begrenzt (Abschn. 158 Abs. 1 S. 4 UStR 2000).

Werden Abonnements kostenlos an Mitarbeiter abgegeben, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes durch den Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, die nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG der Besteuerung zu unterwerfen ist. Die Zeitungen werden in derartigen Fällen regelmäßig nach Hause zugestellt, so dass die private und berufliche Sphäre untrennbar vermischt werden. Von einem reinen Arbeitsmittel kann mithin nicht gesprochen werden. Als Arbeitsmittel können nur Zeitungen angesehen werden, die den Redakteuren an ihrem Arbeitsplatz in der Redaktion zur Verfügung stehen. Die nach Hause zugestellten Exemplare dienen vielmehr dem privaten und familiären Informationsbedürfnis.

Zur Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG) dieser Umsätze gehören nicht nur die reinen Material- und Druckkosten, sondern alle bei der Herstellung der Zeitung anfallenden Kosten wie Redaktionskosten, Kosten für freie Mitarbeiter, Verwaltungskosten, Gemeinkosten, Kosten für Agenturen, etc. Dabei kann die Bemessung des Kostenansatzes anhand der Abonnementspreise einschließlich Zustellgebühren erfolgen.

2. Kostenlose Abgabe von Kennziffern-Zeitschriften, berufsständischen Zeitschriften u.ä. Publikationen

Bei Kennziffern-Zeitschriften handelt es sich in der Regel um technisch-industrielle Fachzeitschriften, in denen alle Anzeigen und ein Großteil der meist durch Produkt- und Leistungsinformationen bestimmten redaktionellen Beiträge eine Kennziffer haben. Die Leser können mittels einer Kennzifferkarte nähere Informationen zu einer Anzeige bzw. einem Beitrag beim Verlag anfordern. Der Verlag leitet die gesammelten Anfragen direkt an die Werbetreibenden weiter, die auf diese Weise in direkten Kontakt mit den Interessenten treten können.

Berufsständische Fachzeitschriften richten sich an bestimmte Berufsgruppen. Hierin informieren z.B. Unternehmen der Pharmaindustrie Ärzte und Apotheker über Produktneuheiten.

Wirtschaftlicher Hauptzweck der kostenlosen Abgabe von Kennziffern-Zeitschriften und berufsständischen Zeitschriften ist der Verkauf von Anzeigen und die Steigerung der Zahl der Anzeigenseiten durch Definition eines festen Bezieherkreises und damit die Erhöhung der Attraktivität des Blattes für die Anzeigenkunden. Eine Zuwendung i.S.v. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG liegt nicht vor, da keine Wertabgabe aus dem unternehmerischen Bereich der Verlage erfolgt. Ein umsatzsteuerlich unbelasteter Letztverbrauch ist nicht gegeben, da die dem Verlag entstandenen Kosten in die Anzeigenpreise einkalkuliert werden. Der Anzeigenkunden wiederum kalkuliert die ihm für die Werbung entstehenden Aufwendungen in die Preise seiner Endprodukte ein, so dass im Ergebnis eine umsatzsteuerliche Belastung des Letztverbrauchers erreicht wird.

Wird jedoch ein wesentlicher Teil der Auflage einer Kennziffern-Zeitschrift bzw. einer berufsständischen Fachzeitschrift entgeltlich abgegeben, spricht dies für die Annahme einer Bereicherung des Empfängers der unentgeltlichen Zuwendung mit der Folge, dass die unentgeltliche Zuwendung gemäß § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen ist. Ob die Umstände nach dem Gesamtbild der Verhältnisse für eine Bereicherung des Empfängers der unentgeltlichen Zuwendung sprechen, muss vor Ort jeweils im Einzelfall beurteilt werden.

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Fundstelle(n):
YAAAB-36891