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BFH 13.01.1994 IV R 79/92

Einkommensteuer; | Betrieb eines Fitneß-Studios (§§ 18, 15 EStG)

Der Betrieb eines Fitneß-Studios stellt keine unterrichtende Tätigkeit dar, wenn sich die persönliche Betreuung der Kunden im wesentlichen auf die Einweisung in die Handhabung der Geräte und die Überwachung des Trainings in Einzelfällen beschränkt (). Die Einstufung der Tätigkeit eines Fitneß-Studio-Inhabers als gewerblich oder freiberuflich läßt sich nicht einheitlich für alle in Betracht kommenden Unternehmen vornehmen. Das Betreiben eines Fitneß-Studios kann eine unterrichtende Tätigkeit darstellen, wenn der Studioinhaber für jeden Kursteilnehmer ein individuelles Trainingsprogramm entwirft, dieses mit dem Teilnehmer bespricht, die zu trainierenden Muskeln und Muskelgruppen erklärt, Anleitungen zur richtigen Körperhaltung bei den Übungen gibt, das Tra...

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