Entstehung des
Erstattungsanspruchs aufgrund eines Verlustrücktrags
Abrechnungsbescheid im Sinne § 218 Abs. 2
AO-Körperschaftsteuer 1993 einschließlich Zinsen 1993
Leitsatz
1. Im Konkursverfahren ist eine
Aufrechnung nur zulässig, wenn die Aufrechnungslage bei Eröffnung des
Konkursverfahrens bereits bestanden hat.
2. Der auf einem Verlustrücktrag
nach § 10d EStG basierende Erstattungsanspruch entsteht mit Ablauf des
Veranlagungszeitraumes, in dem der Verlust entstanden ist. Die Entstehung ist
insbesondere nicht aufschiebend bedingt bis zur Stellung eines Antrags auf
Durchführung des Verlustrücktrags.
3. Nach diesen Grundsätzen steht
das Konkursverfahren einer Aufrechnung eines auf einem Verlustrücktrag
basierenden Anspruchs auf Erstattung von Körperschaftsteuer mit vor
Eröffnung des Konkursverfahrens entstandenen Steuerrückständen
nicht entgegen, wenn der Veranlagungszeitraum, in dem der zurückgetragene
Verlust entstanden ist, vor der Eröffnung des Konkursverfahrens geendet
hat.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1298 Nr. 21 EFG 2005 S. 89 EFG 2005 S. 89 Nr. 2 QAAAB-36791
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 26.08.2004 - 5 K 785/03
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