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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 148/99 EFG 2005 S. 105

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 3, BewG § 9 Abs. 2, BewG § 11 Abs. 2 S. 2, GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2

Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung

Entstehung eines Auflösungsverlustes i.S. des § 17 Abs. 4 EStG bei gleichzeitigem Verzicht auf das Gesellschafterdarlehen

Einkommensteuer 1990

Leitsatz

1. Fehlt es bei der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an einer Entgeltsvereinbarung, ist eine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG nur anzunehmen, wenn die übertragenen Anteile wertlos sind und keine Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung vorliegen.

2. Verzichtet der wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH im Zeitpunkt des Liquidationsbeschlusses unwiderruflich auf seine Forderung gegenüber der nicht vermögenslosen GmbH und wird der Auflösungsbeschluss nicht umgesetzt, vielmehr die aufgelöste Gesellschaft –bis zum erst Jahre später erfolgten Beginn der Vermögensverteilung– unter Weiterbezug erheblicher Beteiligungsgewinne fortgesetzt, entsteht der Veräußerungsverlust erst im Zeitpunkt des Liquidationsabschlusses und nicht bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 105
EFG 2005 S. 105 Nr. 2
VAAAB-36785

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.11.2003 - 2 K 148/99

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