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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)
Mit Schreiben vom - IV A 7 - S 1547 - 3/04 hat das BMF die für das Jahr 2005 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben und führt dazu aus: (a) Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die Finanzbehörden festgesetzt. (b) Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Stpfl. die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. (c) Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge. (d) Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kin...