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BBK 23/2004 S. 4456

Organschaft | Gewinnabführung bei handelsrechtlichen Ausschüttungssperren

Nach der ist ein Gewinnabführungsvertrag i. S. von § 14 KStG auch durchgeführt und der volle Gewinn abgeführt, wenn das Ausschüttungsverbot gem. § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB (Ausschüttungssperre bzgl. aktivierter latenter Steuern) beachtet wird.

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