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Aktuelle Entwicklungen zur Verlustverrechnung nach § 15a EStG
Gestaltungsfragen beim Statuswechsel der Gesellschafter und Ansatz eines Korrekturpostens
++ Kernaussagen ++In mehreren Urteilen entwickelt der BFH den für Teilhafter einer Personengesellschaft gem. § 15a EStG beschränkten Verlustausgleich weiter. Durch den Ansatz eines Korrekturpostens können geleistete Einlagen des Kommanditisten dazu führen, dass die Verlustanteile steuerlich wirksam mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können und nicht lediglich in die Zukunft vorgetragen werden. Ein weiteres Gestaltungselement zur Verlustverwertung kann der Wechsel des Gesellschafterstatus sein.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I.
| Einführung | III. | Gesellschaftereinlagen zum Ausgleich eines negativen
Kapitalkontos | ||
II. | Gesellschafterstatuswechsel | IV. | Kritische Würdigung |
I. Einführung
Zum Jahresende wird bei KG bzw. GmbH & Co. KG, die einen Verlust für das laufende Wj erwarten, über die steuerliche Verlustverwertung beim Kommanditisten beraten. Das EStG erlaubt eine Verwertung des Verlustes nur, soweit ein positives Kapitalkonto aufgezehrt wird, nachträglich innerhalb des Wj tatsächlich geleistete (Geld-)Einlagen verbraucht werden oder die sog. erweiterte Außenhaftung über den ursprünglichen Umfang ausgedehnt wird. Diese erweiterte Außenhaftung muss tatsächlich bis zum 31....