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Abgabenordnung; | Haftung eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft (§§ 44, 191 AO)
Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft erfordert eine Mitwirkung des Gesellschafters an der Gestaltung, die den Steuertatbestand ausgelöst hat. War der Gesellschafter an rechtsgeschäftlichem Handeln der Gesellschaft, das stl. Folgen nach sich zieht, beteiligt, haftet er auch der FinBeh gegenüber für die sich hieraus ergebende Steuerschuld ().