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Maklerrecht; | Sittenwidrigkeit einer Maklerprovision bei außergewöhnlicher Höhe (Übererlösklausel)
Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Maklerprovision ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Vergütung besteht, ist die Gegenüberstellung von üblicher und vereinbarter Provision. Ein Makler handelt sittenwidrig, wenn er den ihm durch einen qualifizierten Alleinauftrag verbundenen Verkäufer eines Grundstücks nicht von der ihm bekannten Bereitschaft des Nachbarn unterrichtet, für das zu verkaufende Grundstück einen hohen Preis zu zahlen, vielmehr statt dessen gleichzeitig mit dem Verkäufer eine sog. Übererlösklausel vereinbart und vom Nachbarn einen Preis fordert, der ihm 27,7 % dieses Preises als Provision sichert ().