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Steuerberatung | Beratungsfehler bei einem Abfindungsvergleich
Unterlässt der Steuerberater bei einer Abfindungsvereinbarung die gebotene Beratung und verursacht dadurch pflichtwidrig eine steuerliche Mehrbelastung seines Mandanten wegen der bezogenen Abfindung, gehören zum ersatzfähigen Schaden des Mandanten auch die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens, das dem Versuch einer Abwendung des Steuerschadens dient, und die Aussetzungszinsen. Zinsvorteile als Folge der verzögerten Zahlung der ausgesetzten Beträge sind bei der Schadensberechnung nicht zu Lasten des Mandanten zu berücksichtigen. Zahlungen des Arbeitgebers, die dieser ergänzend zur vereinbarten Abfindung nachträglich zur teilweisen Kompensation der steuerlichen Nachteile an den abgefundenen, geschädigten Mandanten leistet, sind ihrerseits vom Mandanten zu versteuern. Sie sind schadens...