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LSG Rheinland-Pfalz 26.08.2004 5 ER 49/04 KR, NWB 49/2004 S. 388

Krankenversicherung | Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nach Krankenkassenfusion

Fusioniert eine Krankenkasse mit günstigem Beitragssatz mit einer anderen Krankenkasse mit höherem Beitragssatz und wird dabei für die neu entstandene Krankenkasse ein höherer Beitragssatz festgesetzt, kann der Versicherte seine Mitgliedschaft außerordentlich unter Berufung auf sein bei Beitragssatzerhöhungen gesetzlich gewährleistetes Sonderkündigungsrecht kündigen. Zwar entsteht bei der Fusion eine neue Krankenkasse. Im Wege der Rechtsnachfolge geht die Mitgliedschaft der Versicherten bei den früheren Krankenkasse jedoch in der bisherigen Ausgestaltung, d. h. auch mit dem bisherigen Beitragssatz auf die neue Krankenkasse über ( KR).

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