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Wohnungseigentum | Anspruch auf Rechnungslegung gegenüber Verwalter
Der Anspruch auf Rechnungslegung (§ 28 Abs. 4 WEG, §§ 666, 675 BGB) besteht auch gegenüber einem Verwalter, dessen Amtszeit beendet ist. Zur Geltendmachung des Anspruchs bedarf es keines vorherigen förmlichen Beschlusses in der Wohnungseigentümerversammlung, wenn sämtliche Eigentümer Rechnungslegung fordern ( 2Z BR 255/03).