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Familienrecht | Wegfall des Unterhaltsanspruchs einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines anderen Mannes
Nach § 1586 BGB ist für den nachehelichen Unterhalt ausdrücklich geregelt, dass der Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehefrau, die wegen der Pflege und Erziehung ihrer ehelichen Kinder unterhaltsberechtigt ist, entfällt, wenn sie neu heiratet. Dies gilt nach dem auch für den Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt, wenn sie einen anderen Mann heiratet, da sie durch die Heirat einen Anspruch auf Familienunterhalt gem. § 1360 BGB erwirbt, der anderen Unterhaltsansprüchen vorgeht.