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Einkommensteuer | Vermietung besonders aufwendig gestalteter oder ausgestatteter Wohnungen (§ 21 EStG)
Ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes Indiz liegt vor, wenn aufgrund eines der folgenden Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale offensichtlich ist, dass die Wohnung nicht zur Vermietung zu marktüblichen Bedingungen bestimmt ist und i. d. R. auch tatsächlich nicht an fremde Dritte vermietet wird: Nach §§ 42 bis 44 II. BVO (ab WoFlV v. , BGBl 2003 I S. 2346) übersteigt die ermittelte vermietete Wohnfläche 250 qm, eine Schwimmhalle ist vorhanden oder besonders gewichtige Gestaltungs- und Ausstattungsmerkmale für ein persönliches Wohnbedürfnis des Wohnungsinhabers liegen vor, aufgrund derer ohne weiteres darauf geschlossen werden kann, dass die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegelt. Andernfalls wird nach Ansicht der , in ...