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WoFG § 28

Teil 2: Begriffsbestimmungen, Durchführung der sozialen Wohnraumförderung

Abschnitt 3: Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum

§ 28 Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete