BauGB § 224

Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften

Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen

§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung

1Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

  1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,

  2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,

  3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie

  4. die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4

hat keine aufschiebende Wirkung. 2§ 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.

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EAAAG-94394