KunstUrhG § 55

§ 55 [1]

(1) Das Gesetz tritt mit dem in Kraft.

(2) (hier nicht wiedergegeben)

Fundstelle(n):
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GAAAB-36375

1Anm. d. Red.: § 55 Abs. 2 ist hier nicht wiedergegeben, da es sich um eine Aufhebungsvorschrift handelt.