KunstUrhG § 42
§ 42
Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAB-36375
Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAB-36375