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JGG § 91

Zweiter Teil: Jugendliche

Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug

Zweiter Abschnitt: Vollzug

§ 91 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-36374

1Anm. d. Red.: § 91 weggefallen gem. Gesetz v. 29. 7. 2009 (BGBl I S. 2274) mit Wirkung v. 1. 1. 2010.

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