JGG § 86
Zweiter Teil: Jugendliche
Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
Erster Abschnitt: Vollstreckung
Zweiter Unterabschnitt: Jugendarrest
§ 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.
Fundstelle(n):
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WAAAB-36374