JGG § 20

Zweiter Teil: Jugendliche

Erstes Hauptstück: Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen

Fünfter Abschnitt: Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung

§ 20 (weggefallen)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-36374