DesignG § 18
Abschnitt 3: Eintragungsverfahren
§ 18 Eintragungshindernisse
Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 oder ist ein Design nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAE-77002