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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 84/04 EFG 2004 S. 1876

Gesetze: UStG § 6a Abs. 4

Anwendung der Vertrauensschutzregelung gem. § 6a Abs. 4 UStG bei einem Scheinunternehmer

Leitsatz

  1. Die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG ist immer dann anwendbar, wenn der liefernde Unternehmer bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Abnehmer sich lediglich einer anderen USt-ID-Nummer eines anderen Unternehmers bedient hat oder dass es sich bei den Abnehmern um sog. Scheinunternehmer handelt.

  2. Anderenfalls würden nicht zu erfüllende Sorgfaltsanforderungen an den liefernden Unternehmer aufgestellt, die die Vertrauensschutzregelung letztlich leer laufen ließen.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 42 Nr. 1
EFG 2004 S. 1876
EFG 2004 S. 1876 Nr. 24
UAAAB-36353

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 17.08.2004 - 5 V 84/04

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