Journalistische Tätigkeit als unternehmerische Tätigkeit; Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung einer Segeljacht
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen der Selbstständigkeit bzw. Nichtselbstständigkeit einer journalistischen Betätigung.
Die sonstige Leistung i.S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen
betreibt. Bei natürlichen Personen ist dies im Zweifel der Wohnsitz.
Der bloße Liegeplatz und das Winterlager für eine Segeljacht reichen als Betriebsstätte (Niederlassung) nicht aus, wenn weder
besondere Personal- noch Sachmittel vorgehalten werden.
Fundstelle(n): TAAAB-36349
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.01.2002 - 5 K 415/97
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