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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 13/04 EFG 2005 S. 113

Gesetze: EStG 1990 § 52 Abs. 21 S. 2, EStG 1990 § 21 Abs. 2 S. 1, EStG 1997 § 52 Abs. 21 S. 2, EStG 1997 § 21 Abs. 2 S. 1

Große Übergangsregelung

Keine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach wesentlicher Erweiterung der eigengenutzten Wohnung

Einkommensteuer 1995 bis 1998

Leitsatz

Die Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der so genannten großen Übergangsregelung kann nicht mehr durchgeführt werden, wenn die Identität der Wohnung mit der im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigten Wohnung durch bauliche Veränderungen verloren gegangen ist. Vom einem Verlust der Identität in diesem Sinne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn sich die Wohnfläche der eigengenutzten Wohnung in Folge eines Dachgeschossausbaus um mehr als 50 % vergrößert hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 113
EFG 2005 S. 113 Nr. 2
XAAAB-36326

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2004 - 11 K 13/04

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