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Revision des Artikels 26 OECD-MA zum Informationsaustausch
I. Hintergrund
Seit 1977 blieb die Bestimmung von Art. 26 praktisch unverändert. Die einzige substantielle Änderung wurde im Jahre 2000 vorgenommen, indem seither Amtshilfe für Steuern jeder Art und Bezeichnung gewährt wird und sich nicht nur – wie bisher – auf die unter das Abkommen fallenden Steuern beschränkt. Damit kann auch bei den indirekten Steuern um Amtshilfe ersucht werden.
Im Rahmen der im Jahre 1996 aufgenommenen Arbeiten der OECD über den sog. schädlichen Steuerwettbewerb erhielt die Frage des Informationsaustauschs besonderes Gewicht. In dem OECD-Bericht über den schädlichen Wettbewerb von 1998 wird das Fehlen eines effektiven Informationsaustauschs als einer der vier Hauptfaktoren ausgemacht, die ein Regime als schädlich qualifizieren. Dementsprechend enthält der Bericht die Empfehlung, die Rechtsordnung und Praxis so auszugestalten, dass die Steuerbehörden Zugang zu Bankinformationen haben.
In ihrem Bericht aus dem Jahre 2000 über die Verbesserung des Zugangs zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke (sog. Bankgeheimnisbericht) widmet sich die OECD diesem Thema eingehender. Als Idealziel wird postuliert, den Steuerbehörden allgem...