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Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der französischen Vermögensteuer für deutsche Privatpersonen mit Grundbesitz in Frankreich
Der französische Gesetzgeber hat 2003 verschiedene Maßnahmen verabschiedet, welche die Reduzierung der Vermögensteuerlast zum Ziel haben. Von diesen Maßnahmen und den mit ihnen verbundenen Steuererleichterungen können grundsätzlich sowohl in Frankreich Ansässige als auch Nichtansässige profitieren.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Grundsätze der französischen Vermögensbesteuerung sowie die existierenden Optimierungsmöglichkeiten auf, die insbesondere für in Deutschland ansässige Personen, die französisches Vermögen besitzen, von Interesse sein können, aber auch für Deutsche, die die Verlegung ihres Wohnsitzes nach Frankreich beabsichtigen, um dort entweder beruflich tätig zu werden oder etwa schlicht ihren Ruhestand zu verbringen.
I. Grundlagen
1. Grundlagen der französischen Vermögensteuer
Vorbehaltlich der Regelungen des im Einzelfall anwendbaren DBA unterliegen alle natürlichen Personen mit einem Nettovermögen von über 720 000 € der französischen Vermögensteuer (VSt). Das Vermögen wird mit dem Verkehrswert zum 1. Januar des Veranlagungszeitraums bewertet.
Für Vermögensteuerzwecke, wie auch für Einkommensteuerzwecke, erfolgt eine...