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Kartellrecht; | Herausgabe von Mustermietverträgen durch einen Interessenverband
Die bloße Empfehlung eines Vertragsformulars (hier: Mustermietvertrag eines Hauseigentümerverbandes) ist keine Umgehung des Kartellverbots, selbst wenn ihr in größerem Umfang gefolgt wird. Es fehlt bereits an ausreichenden Anhaltspunkten dafür, daß es dem Landesverband darauf ankommt, durch das Mietvertragsformular das Verhalten der Vermieter auf dem Wohnungsmarkt zu koordinieren (). Eine andere Frage ist, ob die Mustermietverträge als AGB inhaltlich ausgewogene Vorschläge enthalten. Hierzu hat der VIII. Zivilsenat des BGH schon wiederholt entschieden (z. B. NJW 1992, 1759).