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Einkommensteuer | Erstattungsberechtigung bei Entrichtung der Kapitalertragsteuer für Rechnung eines anderen (§ 44b Abs. 4 EStG)
Ist KESt einbehalten und abgeführt worden, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand, ist die Steueranmeldung gem. § 44b Abs. 4 EStG 1997 auf Antrag des zum Steuerabzug verpflichteten Vergütungsschuldners aufzuheben und an diesen zu erstatten. Der Schuldner der Kapitalerträge ist nach § 44b Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 auch dann erstattungsberechtigt, wenn die KESt nicht für seine Rechnung entrichtet wurde ().